Frühstart-Rente vs. Juniordepot
Zwei Wege, früh für Kinder anzulegen – mit grundlegend verschiedenen Vor- und Nachteilen. Welcher passt zu eurer Situation?
Das Grundprinzip im Vergleich
Die Frühstart-Rente (realisiert über das Altersvorsorgedepot ab 2026) ist staatlich gefördert und steuerlich begünstigt – aber das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Das Juniordepot hingegen ist ein ganz normales Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes: keine Förderung, aber volle Flexibilität.
| Kriterium | Frühstart-Rente (AVD) | Juniordepot |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | ✅ Ja (ab 2026 via AVD) | ❌ Nein |
| Flexibilität | ⚠️ Kapital bis 62 gebunden | ✅ Jederzeit verfügbar |
| Zugriff mit 18 | ❌ Nicht möglich (Altersvorsorge) | ✅ Kind kann selbst verfügen |
| Anlageform | ✅ ETFs, Aktien | ✅ ETFs, Aktien, Fonds |
| Steuervorteil Einzahlung | ✅ Sonderausgabenabzug | ❌ Keiner |
| Steuervorteil Auszahlung | ✅ Nachgelagerte Besteuerung (günstiger) | ⚠️ Abgeltungssteuer 25 % |
| Mindestbeitrag | Ab 1 €/Monat | Ab 1–25 €/Monat (je Anbieter) |
| Kosten | ✅ Gering (ETF-Kosten) | ✅ Gering (ETF-Kosten) |
| Geeignet ab Alter | Ab 18 (Kind muss Vertrag schließen) | ✅ Ab Geburt (Eltern eröffnen) |
Wann eignet sich was?
✅ Frühstart-Rente wenn…
- • Ihr Steuern sparen wollt (Sonderausgabenabzug)
- • Das Kind das Kapital wirklich für die Rente nutzen soll
- • Das Kind bereits 18+ ist und selbst einzahlen kann
- • Ihr langfristig steueroptimiert anlegen wollt
✅ Juniordepot wenn…
- • Das Kind noch unter 18 ist (AVD erst ab 18 möglich)
- • Ihr Flexibilität wollt (Studium, Führerschein, etc.)
- • Ihr den Kinderfreibetrag nutzen wollt
- • Großeltern Geburtstags-/Weihnachtsgelder anlegen wollen
Die optimale Kombination
Für die meisten Familien empfiehlt sich eine Kombination beider Ansätze:
- Phase 1 (0–18 Jahre): Juniordepot auf den Namen des Kindes, monatlicher ETF-Sparplan (z. B. 25–50 €). Der steuerliche Freibetrag des Kindes (801 € Sparerpauschbetrag) wird genutzt.
- Phase 2 (ab 18 Jahren): Das Kind eröffnet ein eigenes Altersvorsorgedepot und zahlt dort monatlich ein. Förderung: Sonderausgabenabzug bis 3.000 €/Jahr. Das Juniordepot-Kapital kann nach Bedarf weitergeführt oder für kurzfristige Ziele genutzt werden.
Häufige Fragen
Kann ich für mein Kleinkind schon ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Nein – das Altersvorsorgedepot kann erst ab 18 Jahren eröffnet werden, da ein eigener Steuervertrag nötig ist. Für Kinder unter 18 Jahren eignet sich ein Juniordepot oder ein Depot auf Elternnamen als Überbrückung. Ab 18 kann das Kind dann ein eigenes AVD eröffnen und ggf. das bisher angesparte Kapital übertragen.
Soll ich eher in ein Juniordepot oder für das Kind sparen und später übertragen?
Ein Juniordepot auf den Namen des Kindes nutzt den steuerlichen Freibetrag des Kindes (801 € Sparerpauschbetrag). Das ist ein Vorteil bei höheren Renditen. Nachteil: Ab 18 hat das Kind freien Zugriff. Ein Depot auf den Elternnamen bleibt unter elterlicher Kontrolle bis zur Übertragung.
Was passiert mit dem Juniordepot wenn das Kind 18 wird?
Bei einem klassischen Juniordepot (auf Kindname) wird das Kind mit 18 automatisch Depotinhaber und kann eigenständig verfügen. Das Depot bleibt bestehen. Eltern können dann nicht mehr eingreifen. Bei einem Elterndepot für das Kind gibt es keine automatische Übertragung.