Altersvorsorgedepot – Auszahlphase & Besteuerung

Du hast jahrelang ins AVD eingezahlt – jetzt geht es darum, das Kapital sinnvoll zu entnehmen. Die richtige Strategie spart Steuern und stellt sicher, dass das Geld ausreicht.

Die wichtigsten Regeln in der Auszahlphase

📅
Frühestens
Ab 62 Jahre
Vor 62 = schädliche Verwendung
💸
Steuerpflichtig
80 % der Auszahlung
Mit pers. Einkommensteuersatz
Steuerfrei
20 % der Auszahlung
Kein Freibetrag nötig

Steuerrechnung: So viel bleibt netto

Angenommen, du entnimmst im Rentenalter 12.000 € aus dem AVD (bei 300.000 € nach der 4%-Regel). Dein Steuersatz im Rentenalter beträgt 20 %:

PostenBetrag
Entnahme gesamt12.000 €
Davon steuerpflichtig (80 %)9.600 €
Davon steuerfrei (20 %)2.400 €
Steuer auf 9.600 € (bei 20 % Steuersatz)– 1.920 €
Netto-Auszahlung10.080 €

Vereinfachtes Beispiel, keine Anlageberatung. Individuelle Steuersätze können abweichen.

Entnahmestrategien im Vergleich

📅 Ratenentnahme (4%-Regel) Empfohlen

Jährlich 4 % des Depotwertes entnehmen. Bei 300.000 € = 12.000 €/Jahr = 1.000 €/Monat. Statistisch nachhaltig über 30 Jahre.

💰 Vollständige Kapitalauszahlung

Einmalig alles auszahlen. Einfach, aber steuerlich ungünstig: die gesamte Steuerlast fällt in einem Jahr an und erhöht den Grenzsteuersatz deutlich.

📤 Teilweise Entnahmen Empfohlen

Flexibel nach Bedarf entnehmen. Kapital bleibt weiter investiert und wächst. Steuerlich günstiger als Komplettauszahlung, da Steuerlast über mehrere Jahre verteilt.

🔄 Verrentung

Umwandlung in eine private Rente (Leibrente). Garantiertes lebenslanges Einkommen, aber Kapital ist dann nicht mehr flexibel verfügbar.

Die 4%-Regel im Detail

Die 4%-Regel entstammt der Trinity-Studie (USA, 1998) und besagt: Wenn du jährlich 4 % des Depotkapitals entnimmst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Depot über 30 Jahre nicht aufgebraucht wird – vorausgesetzt, das Kapital bleibt weiter investiert.

Depotgröße4%-Entnahme/JahrMonatliche Rente
150.000 € 6.000 € 500 €
250.000 € 10.000 € 833 €
300.000 € 12.000 € 1.000 €
500.000 € 20.000 € 1.667 €
Steuerplanung in der Auszahlphase: Die Entnahmen aus dem AVD können deinen Steuersatz im Rentenalter beeinflussen. Wer hohe gesetzliche Rente bezieht, sollte Entnahmen aus dem AVD so planen, dass der Grenzsteuersatz möglichst niedrig bleibt. Ein Steuerberater kann helfen, die optimale Entnahmestrategie zu finden.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot auszahlen?

Eine Auszahlung ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Eine frühere Auszahlung gilt als "schädliche Verwendung" und löst Rückzahlungspflichten (Steuererstattungen müssen zurückgezahlt werden) aus. Das gesetzliche Renteneintrittsalter (67) ist nicht zwingend der Auszahlbeginn – du kannst auch früher, zwischen 62 und 67, entnehmen.

Wie viel Steuern zahle ich bei der Auszahlung des AVD?

80 % der Auszahlung sind steuerpflichtig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter. 20 % sind steuerfrei. Im Rentenalter liegt der Steuersatz oft deutlich unter dem Erwerbsleben (häufig 15–25 % statt 30–42 %). Durch die nachgelagerte Besteuerung ergibt sich in den meisten Fällen ein netto Steuervorteil.

Was ist die 4%-Regel und gilt sie für das AVD?

Die 4%-Regel besagt, dass du jährlich 4 % deines Depotkapitals entnehmen kannst, ohne das Depot langfristig zu erschöpfen (basierend auf historischen Renditen). Bei 300.000 € wären das 12.000 €/Jahr (1.000 €/Monat). Für das AVD funktioniert diese Strategie, wenn du das Kapital weiter investiert lässt. Wichtig: Steuer auf die 80 % des entnommenen Betrags einplanen.

Kann ich das AVD-Kapital auch vererben?

Ja – das im AVD angesparte Kapital ist vererbbar. Im Todesfall geht das Depot auf die Erben über. Dabei gelten erbschaftsteuerliche Regeln. Noch nicht entnommenes Kapital fällt nicht in die "schädliche Verwendung".

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