Altersvorsorgedepot für Selbstständige – Vorsorge ohne GRV
Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen die volle Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Das AVD ist dabei ein attraktiver Baustein – besonders steuerlich.
AVD für Selbstständige: Die Vorteile
✅ Vorteile gegenüber Arbeitnehmern
- • Kein GRV-Pflichtbeitrag → mehr frei verfügbares Einkommen für das AVD
- • Höherer Grenzsteuersatz bei gutem Einkommen → mehr Steuerersparnis
- • Volle 3.000 €/Jahr AVD-Förderung nutzbar (kein Arbeitgeber-Anteil nötig)
- • Kein bAV-Kanalzwang – direkte, selbstbestimmte Anlage
⚠️ Besondere Herausforderungen
- • Unregelmäßiges Einkommen macht feste Sparpläne schwierig
- • Kein Arbeitgeber-Zuschuss wie bei bAV
- • Frühzeitige Liquiditätsplanung nötig (AVD bis 62 gebunden)
- • AVD-Fördergrenze (3.000 €/Jahr) oft zu niedrig für vollständige Vorsorge
AVD im Vergleich zu anderen Vorsorgeoptionen für Selbstständige
| Produkt | Max. Abzug/Jahr | Flexibilität | Für Selbstständige? |
|---|---|---|---|
| Altersvorsorgedepot (AVD) | 3.000 € | ⚠️ Bis 62 gebunden | ✅ Ja |
| Rürup-Rente (Basisrente) | 27.566 € (2025) | ❌ Nicht kapitalvererbbar | ✅ Besonders geeignet |
| Freies ETF-Depot | Kein Abzug | ✅ Jederzeit verfügbar | ✅ Ja |
| Freiwillige GRV-Beiträge | ~18.000 € (2025) | ❌ Nicht kapitalisierbar | ✅ Optional |
Empfohlene Strategie für Selbstständige
- Notgroschen zuerst: 6–12 Monatsausgaben auf Tagesgeld (Einnahmen-Schwankungen abfedern)
- AVD bis 3.000 €/Jahr: Steuerförderung vollständig ausschöpfen – günstig, flexibel, ETF-basiert
- Rürup-Rente für höhere Beträge: Hohe Steuerersparnis bei hohem Einkommen, keine Kapitalvererbbarkeit
- Freies ETF-Depot: Für Liquiditätspuffer und mittelfristige Ziele
- Immobilien als Ergänzung: Wohneigentum mietfrei im Alter – aber Klumpenrisiko beachten
Häufige Fragen
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja – das AVD steht allen unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 18 Jahren offen. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Voraussetzung. Selbstständige können damit den Sonderausgabenabzug (bis 3.000 €/Jahr) vollständig nutzen.
Wie unterscheidet sich das AVD von der Rürup-Rente für Selbstständige?
Die Rürup-Rente (Basisrente) bietet einen viel höheren Sonderausgabenabzug (bis 27.566 €/Jahr für Ledige in 2025) und ist daher bei hohen Einkommen oft interessanter. Das AVD bietet dagegen mit max. 3.000 €/Jahr weniger Abzug, dafür aber mehr Flexibilität (Kapital investierbar in ETFs) und eine günstigere Auszahlbesteuerung (80 % statt 100 %).
Muss ich als Selbstständiger überhaupt privat vorsorgen?
Selbstständige ohne GRV-Pflicht bauen keinerlei gesetzliche Rente auf. Private Vorsorge ist daher existenziell wichtig. Das AVD ist eine von mehreren Optionen: Rürup-Rente (hoher Steuervorteil), ETF-Depot (flexibel), Immobilien oder auch freiwillige GRV-Beiträge sind weitere Wege.
Wie viel sollte ein Selbstständiger in das AVD einzahlen?
Der Förderhöchstbetrag beträgt 3.000 €/Jahr (250 €/Monat). Diesen Betrag vollständig auszuschöpfen macht Sinn, da jeder Euro davon den Steuervorteil maximiert. Darüber hinaus empfiehlt sich ein freies ETF-Depot oder eine Rürup-Rente für höhere Beträge.