Altersvorsorgedepot für Selbstständige – Vorsorge ohne GRV

Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen die volle Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Das AVD ist dabei ein attraktiver Baustein – besonders steuerlich.

Kein GRV-Polster: Selbstständige ohne freiwillige GRV-Beiträge erhalten im Alter keine gesetzliche Rente. Private Vorsorge ist daher kein „Nice-to-have", sondern existenziell.

AVD für Selbstständige: Die Vorteile

✅ Vorteile gegenüber Arbeitnehmern

  • • Kein GRV-Pflichtbeitrag → mehr frei verfügbares Einkommen für das AVD
  • • Höherer Grenzsteuersatz bei gutem Einkommen → mehr Steuerersparnis
  • • Volle 3.000 €/Jahr AVD-Förderung nutzbar (kein Arbeitgeber-Anteil nötig)
  • • Kein bAV-Kanalzwang – direkte, selbstbestimmte Anlage

⚠️ Besondere Herausforderungen

  • • Unregelmäßiges Einkommen macht feste Sparpläne schwierig
  • • Kein Arbeitgeber-Zuschuss wie bei bAV
  • • Frühzeitige Liquiditätsplanung nötig (AVD bis 62 gebunden)
  • • AVD-Fördergrenze (3.000 €/Jahr) oft zu niedrig für vollständige Vorsorge

AVD im Vergleich zu anderen Vorsorgeoptionen für Selbstständige

ProduktMax. Abzug/JahrFlexibilitätFür Selbstständige?
Altersvorsorgedepot (AVD) 3.000 € ⚠️ Bis 62 gebunden ✅ Ja
Rürup-Rente (Basisrente) 27.566 € (2025) ❌ Nicht kapitalvererbbar ✅ Besonders geeignet
Freies ETF-Depot Kein Abzug ✅ Jederzeit verfügbar ✅ Ja
Freiwillige GRV-Beiträge ~18.000 € (2025) ❌ Nicht kapitalisierbar ✅ Optional

Empfohlene Strategie für Selbstständige

  1. Notgroschen zuerst: 6–12 Monatsausgaben auf Tagesgeld (Einnahmen-Schwankungen abfedern)
  2. AVD bis 3.000 €/Jahr: Steuerförderung vollständig ausschöpfen – günstig, flexibel, ETF-basiert
  3. Rürup-Rente für höhere Beträge: Hohe Steuerersparnis bei hohem Einkommen, keine Kapitalvererbbarkeit
  4. Freies ETF-Depot: Für Liquiditätspuffer und mittelfristige Ziele
  5. Immobilien als Ergänzung: Wohneigentum mietfrei im Alter – aber Klumpenrisiko beachten

Häufige Fragen

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja – das AVD steht allen unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 18 Jahren offen. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Voraussetzung. Selbstständige können damit den Sonderausgabenabzug (bis 3.000 €/Jahr) vollständig nutzen.

Wie unterscheidet sich das AVD von der Rürup-Rente für Selbstständige?

Die Rürup-Rente (Basisrente) bietet einen viel höheren Sonderausgabenabzug (bis 27.566 €/Jahr für Ledige in 2025) und ist daher bei hohen Einkommen oft interessanter. Das AVD bietet dagegen mit max. 3.000 €/Jahr weniger Abzug, dafür aber mehr Flexibilität (Kapital investierbar in ETFs) und eine günstigere Auszahlbesteuerung (80 % statt 100 %).

Muss ich als Selbstständiger überhaupt privat vorsorgen?

Selbstständige ohne GRV-Pflicht bauen keinerlei gesetzliche Rente auf. Private Vorsorge ist daher existenziell wichtig. Das AVD ist eine von mehreren Optionen: Rürup-Rente (hoher Steuervorteil), ETF-Depot (flexibel), Immobilien oder auch freiwillige GRV-Beiträge sind weitere Wege.

Wie viel sollte ein Selbstständiger in das AVD einzahlen?

Der Förderhöchstbetrag beträgt 3.000 €/Jahr (250 €/Monat). Diesen Betrag vollständig auszuschöpfen macht Sinn, da jeder Euro davon den Steuervorteil maximiert. Darüber hinaus empfiehlt sich ein freies ETF-Depot oder eine Rürup-Rente für höhere Beträge.

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