Riester-Rente übertragen – Anbieterwechsel Schritt für Schritt

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen: niedrigere Kosten, bessere Rendite, moderneres Produkt. Und das Beste: Du verlierst dabei keine einzige staatliche Zulage.

Kein Förderverlust: Bei einer Vertrag-zu-Vertrag-Übertragung auf einen anderen zertifizierten Riester-Anbieter bleiben alle erhaltenen Zulagen erhalten. Es handelt sich nicht um eine "schädliche Verwendung".

Wann lohnt ein Anbieterwechsel?

Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn dein aktueller Vertrag eines dieser Merkmale aufweist:

💸
Hohe Kosten
Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren oder Abschlusskosten fressen die Rendite.
📉
Schlechte Rendite
Klassische Riester-Versicherungen performen oft weit unter Marktdurchschnitt.
📦
Kein ETF-Zugang
Moderne Riester-Fondssparpläne bieten Zugang zu günstigen Welt-ETFs.
😤
Schlechter Service
Lange Wartezeiten, veraltete Online-Zugänge oder fehlende Transparenz.

So läuft ein Riester-Anbieterwechsel ab

  1. 1

    Neuen Anbieter auswählen

    Vergleiche Riester-Fondssparpläne nach Kosten (TER, Verwaltungsgebühr), ETF-Auswahl und Rentengarantie. Moderne Anbieter wie UniProfiRente, Deka RiesterDepot oder Sutor Bank bieten günstige Konditionen.

  2. 2

    Neuen Vertrag abschließen

    Schließe zuerst den neuen Riester-Vertrag ab. Teile dem neuen Anbieter mit, dass du ein bestehendes Guthaben übertragen möchtest. Du erhältst dann die nötigen Unterlagen.

  3. 3

    Übertragungsantrag stellen

    Beauftrage den neuen Anbieter mit der Übertragung – er koordiniert die Abwicklung mit dem alten Anbieter. Alternativ kannst du beim alten Anbieter kündigen und die Übertragung an die neue Vertragsnummer angeben.

  4. 4

    ZfA-Daten übermitteln

    Der neue Anbieter meldet sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an. Deine bisherige Zulagenhistorie bleibt erhalten. Du musst keinen neuen Zulagenantrag stellen.

  5. 5

    Abwarten und bestätigen

    Der alte Anbieter überweist das Kapital direkt an den neuen Anbieter – typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen. Du erhältst eine Bestätigung von beiden Anbietern.

Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen

PositionBetrag / Regelung
Wechselgebühr alter AnbieterMax. 150 € (gesetzlich gedeckelt)
Aufnahmegebühr neuer Anbieter0 € (gesetzlich verboten)
FörderverlustKeiner bei direkter Übertragung
Abwicklungszeit alter AnbieterMax. 3 Monate gesetzlich
Typische Dauer in der Praxis4–8 Wochen

Was du vor dem Wechsel prüfen solltest

Alternative: Wechsel ins Altersvorsorgedepot (ab 2026)

Ab 2026 kannst du dein Riester-Guthaben direkt in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) übertragen – mit Beibehaltung aller bisher erhaltenen Zulagen und ohne schädliche Verwendung. Das AVD bietet noch mehr Flexibilität und direkten ETF-Zugang. Mehr zum Vergleich Riester vs. AVD →

Häufige Fragen

Verliere ich meine Zulagen wenn ich den Riester-Anbieter wechsle?

Nein – bei einem korrekten Anbieterwechsel (Vertrag-zu-Vertrag-Übertragung) bleiben alle bisher erhaltenen Zulagen erhalten. Wichtig: Das angesparte Kapital muss direkt auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen werden. Eine Auszahlung an dich persönlich wäre eine "schädliche Verwendung".

Was kostet ein Anbieterwechsel?

Der alte Anbieter darf eine Wechselgebühr von maximal 150 € verlangen – das ist gesetzlich gedeckelt. Viele moderne Anbieter erheben gar keine Wechselgebühr. Der neue Anbieter darf keine Aufnahmegebühr berechnen. Prüfe also vorher die Konditionen des alten Vertrags.

Wie lange dauert ein Riester-Anbieterwechsel?

Von der Kündigung beim alten Anbieter bis zur vollständigen Übertragung dauert es in der Regel 4–8 Wochen. Der alte Anbieter hat gesetzlich 3 Monate Zeit zur Abwicklung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird automatisch informiert.

Kann ich auch bei einem Jobwechsel meinen Riester-Vertrag behalten?

Ja – die Riester-Rente ist nicht arbeitgebergebunden. Du kannst den Vertrag beim gleichen Anbieter fortführen oder zu einem anderen wechseln. Auch wenn du in die Selbstständigkeit wechselst, bleibt der Vertrag bestehen (du verlierst aber ggf. den Förderanspruch, falls du nicht mehr zum begünstigten Personenkreis gehörst).

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