Riester-Rente übertragen – Anbieterwechsel Schritt für Schritt
Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen: niedrigere Kosten, bessere Rendite, moderneres Produkt. Und das Beste: Du verlierst dabei keine einzige staatliche Zulage.
Wann lohnt ein Anbieterwechsel?
Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn dein aktueller Vertrag eines dieser Merkmale aufweist:
So läuft ein Riester-Anbieterwechsel ab
- 1
Neuen Anbieter auswählen
Vergleiche Riester-Fondssparpläne nach Kosten (TER, Verwaltungsgebühr), ETF-Auswahl und Rentengarantie. Moderne Anbieter wie UniProfiRente, Deka RiesterDepot oder Sutor Bank bieten günstige Konditionen.
- 2
Neuen Vertrag abschließen
Schließe zuerst den neuen Riester-Vertrag ab. Teile dem neuen Anbieter mit, dass du ein bestehendes Guthaben übertragen möchtest. Du erhältst dann die nötigen Unterlagen.
- 3
Übertragungsantrag stellen
Beauftrage den neuen Anbieter mit der Übertragung – er koordiniert die Abwicklung mit dem alten Anbieter. Alternativ kannst du beim alten Anbieter kündigen und die Übertragung an die neue Vertragsnummer angeben.
- 4
ZfA-Daten übermitteln
Der neue Anbieter meldet sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an. Deine bisherige Zulagenhistorie bleibt erhalten. Du musst keinen neuen Zulagenantrag stellen.
- 5
Abwarten und bestätigen
Der alte Anbieter überweist das Kapital direkt an den neuen Anbieter – typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen. Du erhältst eine Bestätigung von beiden Anbietern.
Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen
| Position | Betrag / Regelung |
|---|---|
| Wechselgebühr alter Anbieter | Max. 150 € (gesetzlich gedeckelt) |
| Aufnahmegebühr neuer Anbieter | 0 € (gesetzlich verboten) |
| Förderverlust | Keiner bei direkter Übertragung |
| Abwicklungszeit alter Anbieter | Max. 3 Monate gesetzlich |
| Typische Dauer in der Praxis | 4–8 Wochen |
Was du vor dem Wechsel prüfen solltest
- Restlaufzeit-Klauseln: Manche älteren Verträge haben Mindestlaufzeiten oder Stornierungsfristen – lies das Kleingedruckte.
- Garantierter Rentenfaktor: Versicherungsverträge haben oft einen garantierten Rentenfaktor. Bei Wechsel zu einem Fondsprodukt fällt diese Garantie weg – das ist in der Regel trotzdem besser.
- Steuerliche Behandlung: Alle im alten Vertrag erhaltenen Steuererstattungen bleiben wirksam – ein Wechsel ändert daran nichts.
- Riester vs. AVD ab 2026: Erwäge, ob ein Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot für dich sinnvoller ist. Das ist ebenfalls ohne Förderverlust möglich.
Alternative: Wechsel ins Altersvorsorgedepot (ab 2026)
Ab 2026 kannst du dein Riester-Guthaben direkt in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) übertragen – mit Beibehaltung aller bisher erhaltenen Zulagen und ohne schädliche Verwendung. Das AVD bietet noch mehr Flexibilität und direkten ETF-Zugang. Mehr zum Vergleich Riester vs. AVD →
Häufige Fragen
Verliere ich meine Zulagen wenn ich den Riester-Anbieter wechsle?
Nein – bei einem korrekten Anbieterwechsel (Vertrag-zu-Vertrag-Übertragung) bleiben alle bisher erhaltenen Zulagen erhalten. Wichtig: Das angesparte Kapital muss direkt auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen werden. Eine Auszahlung an dich persönlich wäre eine "schädliche Verwendung".
Was kostet ein Anbieterwechsel?
Der alte Anbieter darf eine Wechselgebühr von maximal 150 € verlangen – das ist gesetzlich gedeckelt. Viele moderne Anbieter erheben gar keine Wechselgebühr. Der neue Anbieter darf keine Aufnahmegebühr berechnen. Prüfe also vorher die Konditionen des alten Vertrags.
Wie lange dauert ein Riester-Anbieterwechsel?
Von der Kündigung beim alten Anbieter bis zur vollständigen Übertragung dauert es in der Regel 4–8 Wochen. Der alte Anbieter hat gesetzlich 3 Monate Zeit zur Abwicklung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird automatisch informiert.
Kann ich auch bei einem Jobwechsel meinen Riester-Vertrag behalten?
Ja – die Riester-Rente ist nicht arbeitgebergebunden. Du kannst den Vertrag beim gleichen Anbieter fortführen oder zu einem anderen wechseln. Auch wenn du in die Selbstständigkeit wechselst, bleibt der Vertrag bestehen (du verlierst aber ggf. den Förderanspruch, falls du nicht mehr zum begünstigten Personenkreis gehörst).