bAV Arbeitgeberzuschuss – 15 % Pflicht und mehr

Seit 2022 muss dein Arbeitgeber mindestens 15 % als Zuschuss zur bAV beisteuern. Viele Arbeitgeber zahlen deutlich mehr – und das kann die bAV vom „naja"-Produkt zur besten Altersvorsorge machen.

Gesetzliche Pflicht seit 2022: Dein Arbeitgeber muss 15 % deines bAV-Beitrags als Zuschuss dazugeben – sofern er durch deine Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

Warum 15 % – und woher kommt das?

Wenn du Entgelt umwandelst, reduzierst du dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls keine Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag – er spart also ~15 % Arbeitgeberanteil. Der Gesetzgeber verpflichtet ihn, diese Ersparnis als Zuschuss weiterzugeben. Das ist der Mindeststandard.

Was unterschiedliche Zuschusshöhen bedeuten

AG-Zuschuss AN-Beitrag AG-Beitrag Gesamt ins bAV Bewertung
15 % (Pflicht) 100 € 15 € 115 € ➖ Minimum
20 % 100 € 20 € 120 € ✅ Gut
30 % 100 € 30 € 130 € ✅ Sehr gut
50 % 100 € 50 € 150 € 🌟 Excellent
100 % 100 € 100 € 200 € 🚀 Top

Beispiel: 100 €/Monat AN-Beitrag.

So verhandelst du einen höheren AG-Zuschuss

Ein höherer bAV-Zuschuss ist für Arbeitgeber oft attraktiver als eine Gehaltserhöhung, weil er selbst keine Sozialabgaben darauf zahlt (innerhalb der Freibeträge). Nutze das als Argument:

  1. Gehaltsverhandlung koppeln: „Statt einer Gehaltserhöhung von 200 € brutto – könnten wir 100 € ins Gehalt und 100 € als bAV-Zuschuss aufteilen?" Der Arbeitgeber spart dabei ~20 € Sozialabgaben.
  2. Tarifvertrag prüfen: Viele Tarife sehen bAV-Zuschüsse über 15 % vor. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.
  3. Wettbewerber vergleichen: In Branchen mit Fachkräftemangel (IT, Pflege, Ingenieure) sind 25–50 % AG-Zuschuss keine Seltenheit. Das ist ein Recruiting-Argument bei Bleibegesprächen.
  4. Bestehenden Vertrag prüfen: Seit 2025 müssen AG-Zuschüsse auch für Altverträge gelten. Falls dein Vertrag vor 2019 abgeschlossen wurde, überprüfe, ob du jetzt Anspruch auf 15 % hast.

Unverfallbarkeit: Wann gehört der AG-Zuschuss wirklich dir?

AG-Beiträge werden erst nach einer Unverfallbarkeitsfrist zu deinem Eigentum:

Eigene Beiträge (AN-Beiträge) sind immer sofort unverfallbar – die gehören dir ab dem ersten Monat. Beim Jobwechsel vor Ablauf der Frist können AG-Beiträge verfallen.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber bei der bAV einen Zuschuss zahlen?

Ja – seit dem 1. Januar 2022 gilt für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen und seit 2025 für alle bestehenden Verträge: Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % deines umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die bAV einzahlen. Die Pflicht gilt nur, wenn er durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart.

Kann ich einen höheren AG-Zuschuss als 15 % aushandeln?

Ja, und das lohnt sich. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20–50 %, manche 100 %. Du kannst im Rahmen des Gehaltsgesprächs argumentieren, dass ein höherer bAV-Zuschuss steuerlich günstiger ist als eine Gehaltserhöhung (keine SV-Beiträge). Besonders in Branchen mit Fachkräftemangel ist ein guter bAV-Zuschuss ein Recruiting-Argument.

Was passiert mit dem AG-Zuschuss beim Jobwechsel?

Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und bei mindestens 25 Jahren Lebensalter (Unverfallbarkeit) gehört das gesamte bAV-Kapital – inkl. AG-Beiträge – dir. Bei einem Jobwechsel davor kann das Kapital aus AG-Zuschüssen verfallen. Eigene Beiträge sind immer sofort unverfallbar.

Gibt es Grenzen für den steuerfreien AG-Zuschuss?

Der steuerfreie Rahmen für bAV-Beiträge beträgt 2025 insgesamt 7.272 €/Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze West). Innerhalb dieser Grenze können AG-Zuschuss und AN-Beitrag zusammen fließen. Der AG-Zuschuss ist bis zu dieser Grenze steuer- und sozialabgabenfrei.

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