Sparerpauschbetrag 2026 – 1.000 € steuerfrei nutzen

Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr (Verheiratete: 2.000 €) sind steuerfrei – das gilt für Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und die Vorabpauschale. So nutzt du den Freibetrag optimal.

Sofort handeln: Richte jetzt einen Freistellungsauftrag bei jedem Broker ein, bei dem du ein Depot hast – sonst wird Steuer einbehalten, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst.

Was zählt zum Sparerpauschbetrag?

Folgende Kapitalerträge werden auf den Sparerpauschbetrag angerechnet:

Verluste können gegen Gewinne verrechnet werden (innerhalb desselben Jahres und desselben Brokers, oder via Verlustverrechnungstopf über Jahre).

Ab welchem Depot wird der Freibetrag ausgeschöpft?

Rendite p.a. 10.000 € Depot 20.000 € Depot 25.000 € Depot 30.000 € Depot
4 % 400 €/Jahr 800 €/Jahr 1000 €/Jahr 1200 €/Jahr
5 % 500 €/Jahr 1000 €/Jahr 1250 €/Jahr 1500 €/Jahr
7 % 700 €/Jahr 1400 €/Jahr 1750 €/Jahr 2100 €/Jahr
10 % 1000 €/Jahr 2000 €/Jahr 2500 €/Jahr 3000 €/Jahr

Rot = Freibetrag überschritten (über 1.000 €/Jahr). Vereinfacht: Gesamtrendite ohne Steuerverzögerung durch Vorabpauschale.

Der Freistellungsauftrag – so richtest du ihn ein

  1. Online-Banking öffnen – bei Trade Republic, Scalable Capital, comdirect etc. im Konto-Menü oder Steuerbereich
  2. Betrag festlegen – maximal 1.000 € (Single) oder 2.000 € (verheiratet). Bei mehreren Banken aufteilen.
  3. Auftrag speichern – gilt bis auf Widerruf für das aktuelle und alle Folgejahre

Tipp: Falls du den Freistellungsauftrag vergisst, wird die einbehaltene Steuer in der Steuererklärung (Anlage KAP) erstattet. Aber einrichten ist einfacher.

Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf thesaurierende ETFs – auch wenn du nichts verkaufst. Sie berechnet sich aus: Basiszins × 0,7 × Fondswert Jahresanfang. Bei einem Basiszins von 2,5 % und einem ETF-Wert von 20.000 € beträgt die Vorabpauschale ca. 350 €/Jahr.

Der Sparerpauschbetrag wird zuerst auf die Vorabpauschale angerechnet. Erst der verbleibende Rest steht für Dividenden und realisierte Gewinne zur Verfügung. Bei kleinen Depots (unter ca. 15.000 €) deckt der Freibetrag die Vorabpauschale meist vollständig ab – keine tatsächliche Steuer in der Ansparphase.

Mehrere Depots: Freibetrag aufteilen

Wenn du bei mehreren Banken Kapitalanlagen hast, musst du den Freibetrag aufteilen. Insgesamt darf er 1.000 € (oder 2.000 €) nicht überschreiten. Typisch:

Jede Bank meldet am Jahresende deine tatsächlichen Kapitalerträge ans Finanzamt. Eine „doppelte" Nutzung des Freibetrags ist nicht möglich und wird erkannt.

Häufige Fragen

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare/Lebenspartner. Innerhalb dieses Betrags sind Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale steuerfrei. Erst darüber fällt Abgeltungssteuer (26,375 %) an.

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie richte ich ihn ein?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, keine Abgeltungssteuer einzubehalten, bis die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag überschreiten. Du richtest ihn direkt in deinem Online-Banking oder bei deinem Broker ein. Maximalbetrag: 1.000 € (Single) / 2.000 € (verheiratet). Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen (z.B. 500 € bei Bank A, 500 € bei Bank B).

Ab welchem Depotvolumen überschreite ich den Sparerpauschbetrag?

Das hängt von der Rendite ab. Bei 5 % Gesamtrendite (Dividende + Kurs) überschreitest du 1.000 € Kapitalertrag ab ca. 20.000 € Depotvolumen. Bei 7 % Rendite bereits ab ca. 14.000 €. Die Vorabpauschale (jährliche Steuer auf thesaurierende ETFs) verbraucht den Freibetrag anteilig – selbst wenn du nicht verkaufst.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kinder?

Ja – jedes Kind hat seinen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €/Jahr. Für ein Juniordepot empfiehlt sich daher eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim Finanzamt, damit keine Steuer einbehalten wird – das Kind kann sie dann in der Steuererklärung zurückfordern, ist aber oft nicht verpflichtet, eine abzugeben.

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