Vorabpauschale 2026 – einfach erklärt mit Rechenbeispielen

Die Vorabpauschale trifft jeden, der in thesaurierende ETFs investiert. Sie ist kleiner als viele befürchten – und für die meisten Sparer vollständig durch den Sparerpauschbetrag gedeckt. Hier erfährst du genau, wie sie funktioniert.

Für die meisten kein Problem: Bei einem Depot unter ca. 30.000–40.000 € deckt der Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr) die Vorabpauschale vollständig – du zahlst in der Ansparphase faktisch keine Steuer.

Die Formel – Schritt für Schritt

  1. Basisertrag = Basiszins × 0,7 × Fondswert am 1. Januar
  2. Vorabpauschale = Basisertrag, maximal der tatsächliche Kursgewinn im Jahr
  3. Nach Teilfreistellung (Aktienfonds) = Vorabpauschale × 70 % (steuerpflichtig)
  4. Steuer = steuerpflichtiger Anteil × 26,375 % (Abgeltungssteuer inkl. Soli)

Wichtig: Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Verkaufssteuer – kein zusätzlicher Steueraufwand. Beim Verkauf wird sie vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen, sodass du nicht doppelt zahlst.

Rechenbeispiele für 2025 (Basiszins 2,53 %)

Fondswert Jan. Basisertrag Nach 30 % TF Steuer (26,375 %) Durch Freibetrag gedeckt?
10.000 € 177 € 124 € 33 € ✅ Ja (Freibetrag reicht)
20.000 € 354 € 248 € 65 € ✅ Ja (Freibetrag reicht)
40.000 € 708 € 496 € 131 € ✅ Ja (Freibetrag reicht)
71.500 € 1268 € 888 € 234 € ✅ Ja (Freibetrag reicht)

Basiszins 2025: 2,53 %. Teilfreistellung 30 % für Aktienfonds. Sparerpauschbetrag 1.000 €/Jahr. Vereinfacht: kein Verlust, Kursgewinn ≥ Basisertrag.

Der Sparerpauschbetrag als Puffer

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 €/Jahr für Einzelpersonen (Verheiratete: 2.000 €). Er deckt Zinsen, Dividenden und die Vorabpauschale – in dieser Reihenfolge.

Richte bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparerpauschbetrags ein. Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer automatisch einbehalten – auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Erstattet wird sie dann erst in der Steuererklärung.

Vorabpauschale beim Altersvorsorgedepot (AVD)

Im Altersvorsorgedepot fällt keine Vorabpauschale während der Ansparphase an – das ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber dem freien ETF-Sparplan. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung ab 62 (80 % × persönlicher Steuersatz).

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (nicht ausschüttende) ETFs und Fonds. Sie verhindert, dass Gewinne jahrzehntelang steuerfrei wachsen. Berechnet wird sie als: Basiszins × 0,7 × Fondswert Jahresanfang. Für Aktienfonds gilt die Teilfreistellung von 30 % – nur 70 % der Vorabpauschale sind steuerpflichtig.

Wann fällt die Vorabpauschale an?

Die Vorabpauschale wird jährlich am 2. Januar des Folgejahres fällig. Der Broker bucht den Steuerbetrag direkt von deinem Verrechnungskonto oder Freistellungsauftrag ab. Wenn dein Depot unter ca. 50.000 € liegt (je nach Basiszins), ist sie oft vollständig durch den Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr) gedeckt.

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2024/2025?

Der Basiszins für 2024 lag bei 2,29 %, für 2025 bei 2,53 %. Formel: Basisertrag = Basiszins × 0,7 × Fondswert Jahresanfang. Bei einem ETF mit 20.000 € Wert und Basiszins 2,5 %: Basisertrag = 2,5 % × 0,7 × 20.000 = 350 €. Nach 30 % Teilfreistellung sind 245 € steuerpflichtig. Bei 26,375 % Steuersatz = ca. 64,60 € Steuer.

Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht – der Broker führt die Steuer automatisch ab. Du musst nur dann tätig werden, wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder du einen Verlustverrechnungstopf nutzen möchtest. Wenn du mehrere Depots hast, kann Anlage KAP sinnvoll sein, um Verluste gegen Vorabpauschalen zu verrechnen.

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